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Zwangsversteigerung - Insolvenz

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Immobilien­lösun­gen im Rahmen der Vermarktung von Immobilien aus Sondersituationen.

"Nicht immer laufen die Dinge so wie man es sich wünscht und einst geschmiedete Pläne geraten ins Wanken oder drohen gar zu zerbrechen."

 

So kann es zum Beispiel berufliche oder gesundheitliche Gründe haben, die dazu führen, dass man ein Immobiliendarlehen nicht mehr zurückzahlen kann. Auch können gemeinsame Lebensträume zerplatzen und eine Scheidung steht ins Haus, sodass aufgrund von Unstimmigkeiten der Ehepartner die Kreditzahlungen gestört werden und die Bank den Kredit aufkündigt. Ein weiterer Grund, der letztlich zu einer Zwangsversteigerung des Eigenheims führt, kann ein Anschlussdarlehen mit nun deutlich schlechteren Zinskonditionen sein, sodass plötzlich die monatlichen Belastungen das Budget übersteigen. Oder es gibt Zwist innerhalb einer Erbengemeinschaft einer Immobilie, der in einer Zwangsversteigerung münden könnte. Die Gründe, warum eine Immobilie letztlich zwangsversteigert wird, können vielfältig sein. 


Welche Arten von Zwangsversteigerungen gibt es?

Man unterscheidet zwei Arten der Zwangsversteigerung, die Vollstreckungsversteigerung und die Teilungsversteigerung.

Wenn von einer Zwangsversteigerung die Rede ist, meint man damit in der Regel die Vollstreckungsversteigerung. Wenn Eigentümer von Immobilien Kreditraten und Rechnungen nicht mehr zahlen können oder wollen, kann der Gläubiger beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf eine Zwangsversteigerung stellen. Der im Rahmen der Versteigerung erzielte Erlös wird dazu verwendet, die Forderungen des Gläubigers bzw. der Gläubiger zu bedienen und der Übererlös wird an den oder die Eigentümer ausgezahlt. Kommt er jedoch im ersten Zwangsversteigerungstermin zu keinem Zuschlag, kann es bei einem Folgetermin ohne Wertgrenzen richtig bitter für die Eigentümer werden.

Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich zumeist um die Auflösung einer Eigentümergemeinschaft. Insbesondere wenn diese zerstritten ist und sich nicht mehr einigen kann, kommt es meist zu einer Zwangsvollstreckung.  Bei einer Teilungsversteigerung sind viele Käufer nicht bereit, den besten Preis für die Immobilie zu zahlen, da der in der Immobilie verbleibende Ehepartner oftmals eine Besichtigung von Interessenten verweigert und der Kauf einer zwangsversteigerten Immobilie immer ein gewisses finanzielles Risiko birgt. Zusätzlich schmälern Gutachter- und Gerichtskosten den Verkaufserlös. Zudem können hohe Verzugszinsen anfallen, wenn das Immobiliendarlehen nicht weiter bedient wurde.

 

Die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Liegt keine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vor und konnten die Ehepartner keine Einigung herbeiführen, kann einer der beiden Partner unabhängig von der Höhe seines Anteils und ohne die Zustimmung des anderen eine Teilungsversteigerung der Immobilie beantragen. Dagegen kann der betroffene Ehepartner jedoch binnen 14 Tagen einen Einspruch einlegen, sodass sich das Verfahren mitunter erheblich in die Länge ziehen kann.

Besteht eine Gütergemeinschaft, so kann der Verkauf der Immobilie nicht durch eine Teilungsversteigerung erzwungen werden. Hier liegt eine Gesamthandgemeinschaft vor und die Immobilie kann ausschließlich mit der Zustimmung beider Eigentümer veräußert werden.

Zwangsversteigerungsverfahren sind oft sehr langwierig. Grundsätzlich sollte zwischen der Ansetzung eines Zwangsversteigerungstermins und seiner Durchführung nicht mehr als etwa sechs Monate liegen. Die Realität sieht jedoch oft genug ganz anders aus: Bis zu vierundzwanzig Monate kann ein komplettes Verfahren dauern und somit zu einer echten Belastung für die Beteiligten werden.

Wie die Vollstreckungsversteigerung kann auch eine Teilungsversteigerung noch kurz vor dem Versteigerungstermin abgesagt werden. Und zwar dann, wenn die Parteien sich doch noch untereinander einigen oder der Kredit abgelöst wurde, entweder durch den Freiverkauf der Immobilie oder durch eine Umschuldung des auf der Immobilie lastenden Darlehens. 
 

Wir wissen, wie emotional und belastend der drohende Verlust des Eigenheims durch eine Zwangsversteigerung sein kann. Deswegen grenzen wir uns und unsere Leistungen ganz bewusst von anderen Anbietern ab. Wir wissen aufgrund unserer beruflichen Vorexpertisen, auch im Bereich von Immobilien in Sondersituationen und im Bankenbereich, welche Sorgen, Nöte und auch Ängste Immobilieneigentum mit sich bringen können. Ein persönlicher und diskreter Umgang ist eines der Leitbilder unserer Unternehmenskultur. Wir identifizieren uns mit Ihnen und Ihrer Familie. Wir begegnen Ihnen als vertrauensvoller, zuverlässiger und hilfsbereiter Partner auf Augenhöhe. 
 

Hinweis:
Die gegebenen Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem ersetzen sie keine Rechtsberatung. Zu allen familienrechtlichen Fragestellungen sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren. 

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